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Sonstige Leistung

Reverse Charge

Umsatzsteuerlicher Oberbegriff für alle Leistungen, die keine Lieferung sind – also Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen, Duldungen und Unterlassungen. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a UStG.

ThemenbereichReverse ChargeDas Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Verstehen Sie, wann die Steuersch

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