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Sonstige Leistung
Reverse ChargeUmsatzsteuerlicher Oberbegriff für alle Leistungen, die keine Lieferung sind – also Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen, Duldungen und Unterlassungen. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a UStG.
ThemenbereichReverse ChargeDas Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Verstehen Sie, wann die Steuersch…