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Steuerschuldumkehr
Reverse ChargeDeutscher Begriff für Reverse Charge. Die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer wird vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übertragen. Geregelt in § 13b UStG.
ThemenbereichReverse ChargeDas Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Verstehen Sie, wann die Steuersch…