Glossar
Wichtige Begriffe rund um Umsatzsteuer, Reverse Charge, Zoll und Doppelbesteuerung im B2B-Handel zwischen Texas und Deutschland.
A
Das ‚Grundgesetz des Steuerrechts'. Regelt die allgemeinen Vorschriften des Steuerverfahrens: Zuständigkeiten, Fristen, Steuererklärungen, Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung und Rechtsbehelfe.
Absetzung für Abnutzung. Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts über dessen Nutzungsdauer. Mindert den steuerlichen Gewinn über mehrere Jahre.
Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Im Ausland gezahlte Steuern werden auf die inländische Steuerschuld angerechnet. Deutschland wendet diese Methode als Grundregel im DBA mit den USA an.
Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem. Das IT-System der deutschen Zollverwaltung für die elektronische Abwicklung von Ein- und Ausfuhren.
Elektronische Anmeldung bei der Ausfuhr von Waren aus der EU in Drittländer über das IT-System ATLAS. Pflicht ab einem Warenwert von 1.000 € oder einem Gewicht von 1.000 kg.
Deutsches Gesetz zur Besteuerung von Auslandsbeziehungen. Regelt u. a. die Wegzugsbesteuerung, Hinzurechnungsbesteuerung (CFC Rules) und die erweiterte beschränkte Steuerpflicht.
B
Der Betrag, auf den die Umsatzsteuer berechnet wird. In der Regel das Entgelt (Nettobetrag) für die Lieferung oder Leistung, ohne die Umsatzsteuer selbst.
Prüfung durch das Finanzamt, bei der die steuerlichen Verhältnisse eines Unternehmens überprüft werden. Kann routinemäßig oder anlassbezogen erfolgen und mehrere Veranlagungszeiträume umfassen.
Feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird (z. B. Büro, Fabrik, Werkstatt). Das Vorliegen einer Betriebsstätte begründet ein Besteuerungsrecht im Quellenstaat.
Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva) eines Unternehmens zu einem Stichtag. Teil des Jahresabschlusses. Aktiva und Passiva müssen sich ausgleichen (Bilanzgleichung).
Gesetzliche Pflicht zur ordnungsgemäßen Buchführung. Trifft Kaufleute nach HGB sowie Gewerbetreibende und Land- und Forstwirte ab bestimmten Umsatz- oder Gewinngrenzen (§ 141 AO).
Bundesbehörde mit zentralen steuerlichen Aufgaben: Vergabe der USt-IdNr., Bearbeitung von Quellensteuerentlastungen, Durchführung des Informationsaustauschs mit ausländischen Steuerbehörden und Verwaltung der Zusammenfassenden Meldungen.
C
Internationales Zolldokument für die vorübergehende Einfuhr von Waren (z. B. Messe- oder Berufsausrüstung). Ermöglicht zoll- und abgabenfreie temporäre Einfuhr in über 75 Länder.
D
Genossenschaft und Softwareanbieter für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte. DATEV-Software ist de facto Standard in der deutschen Steuerberatung für Buchhaltung, Lohn und Steuererklärungen.
Sonderregelung für Wiederverkäufer gebrauchter Waren: Die Umsatzsteuer wird nur auf die Handelsspanne (Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis) berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis.
Völkerrechtlicher Vertrag zwischen zwei Staaten zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von Einkünften und Vermögen.
Buchführungssystem, bei dem jeder Geschäftsvorfall auf mindestens zwei Konten erfasst wird (Soll und Haben). Pflicht für alle bilanzierungspflichtigen Unternehmen in Deutschland.
Unternehmer, der weder seinen Sitz noch eine Betriebsstätte in der EU hat (z. B. ein US-Unternehmen aus Texas). Leistungen von Drittlandsunternehmern an deutsche B2B-Kunden unterliegen regelmäßig dem Reverse-Charge-Verfahren.
Waren, Software und Technologien, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Der Export unterliegt besonderen Genehmigungspflichten gemäß der EU-Dual-Use-Verordnung.
E
US-amerikanische Steueridentifikationsnummer für Unternehmen, vergleichbar mit der deutschen Steuernummer. Wird vom IRS vergeben und ist für geschäftliche Aktivitäten in den USA erforderlich.
Steuer, die bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern in die EU erhoben wird. Entspricht der Umsatzsteuer und kann als Vorsteuer abgezogen werden.
Steuer auf das Einkommen natürlicher Personen. Der progressive Steuersatz reicht von 0 % (Grundfreibetrag) bis 45 % (Reichensteuersatz ab ca. 277.826 €).
Vereinfachte Form der Gewinnermittlung: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben. Zulässig für Freiberufler und Gewerbetreibende unterhalb der Buchführungsgrenzen. Abgabe über Anlage EÜR.
Elektronische Steuererklärung. Kostenloses Online-Portal der Finanzverwaltung für die elektronische Übermittlung von Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und anderen steuerlichen Meldungen.
Economic Operators Registration and Identification Number. Pflichtregistrierung für Unternehmen, die am Zollverkehr in der EU teilnehmen.
Reduzierter Umsatzsteuersatz von 7 % auf bestimmte Waren und Leistungen wie Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, Kunstgegenstände, Personennahverkehr und Hotelübernachtungen.
F
Örtliche Behörde der Finanzverwaltung, zuständig für die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Jeder Steuerpflichtige wird einem Finanzamt zugeordnet.
Abgegrenztes Gebiet innerhalb des Zollgebiets der EU, in dem Waren zollfrei gelagert, bearbeitet oder umgeladen werden können. In Deutschland z. B. der Freihafen Bremerhaven.
Methode zur Vermeidung der Doppelbesteuerung: Bestimmte ausländische Einkünfte werden von der inländischen Besteuerung freigestellt, können aber dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Grundsatz, nach dem Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen so bepreist werden müssen, wie sie zwischen unabhängigen Dritten vereinbart worden wären. Zentral für die Verrechnungspreisgestaltung im internationalen Steuerrecht.
G
Von den Gemeinden erhobene Steuer auf den Gewerbeertrag. Der effektive Steuersatz variiert je nach Gemeinde (Hebesatz) und liegt typischerweise zwischen 7 % und 17 %. Fällt zusätzlich zur Körperschaft- oder Einkommensteuer an.
Aufstellung aller Erträge und Aufwendungen eines Geschäftsjahres zur Ermittlung des Jahresergebnisses (Gewinn oder Verlust). Teil des Jahresabschlusses.
Häufigste Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Deutschland. Mindesteinlage 25.000 €, Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Unterliegt der Körperschaft- und Gewerbesteuer.
Steuer auf den Erwerb von Grundstücken und Immobilien. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises.
Abrechnung durch den Leistungsempfänger statt durch den Leistenden. Umsatzsteuerlich eine anerkannte Form der Rechnungsstellung, sofern zwischen den Parteien vereinbart und die Pflichtangaben enthalten sind.
H
Zentrales Gesetzeswerk des Handelsrechts in Deutschland. Regelt u. a. die Buchführungspflicht, Bilanzierung, Jahresabschluss und die Rechtsformen von Personenhandelsgesellschaften.
Regelung, nach der Gewinne niedrig besteuerter ausländischer Tochtergesellschaften dem inländischen Gesellschafter zugerechnet und besteuert werden, auch ohne Ausschüttung. Geregelt in §§ 7–14 AStG.
I
Steuerfreie Lieferung von Waren an ein Unternehmen in einem anderen EU-Mitgliedstaat. Voraussetzung: Der Erwerber hat eine gültige USt-IdNr. und die Ware gelangt nachweislich in den anderen Mitgliedstaat.
Der Erwerb von Waren aus einem anderen EU-Mitgliedstaat. Der Erwerber schuldet die Umsatzsteuer im Bestimmungsland und kann diese gleichzeitig als Vorsteuer abziehen (bei Berechtigung).
Statistisches Meldesystem für den Warenverkehr zwischen EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen Versendungen und Eingänge ab bestimmten Wertgrenzen monatlich melden.
Die US-amerikanische Bundessteuerbehörde, vergleichbar mit dem deutschen Bundeszentralamt für Steuern. Zuständig für die Erhebung von Bundessteuern und die Durchsetzung des Steuerrechts.
Die Umsatzsteuer wird erst bei Zahlungseingang fällig (Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten). Zulässig für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 800.000 € oder Freiberufler.
J
Abschluss der Buchführung zum Ende eines Geschäftsjahres, bestehend mindestens aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung (GuV). Kapitalgesellschaften müssen den Jahresabschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen.
K
Quellensteuer auf Kapitalerträge (Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne). Wird in Deutschland als Abgeltungsteuer von 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag direkt von der Bank einbehalten.
Befreiung von der Umsatzsteuer für Unternehmer mit einem Jahresumsatz bis 22.000 € (Vorjahr) und voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € im laufenden Jahr. Der Kleinunternehmer darf keine USt ausweisen und hat keinen Vorsteuerabzug.
Einkommensteuer für juristische Personen (z. B. GmbH, AG). Der Steuersatz beträgt einheitlich 15 % des zu versteuernden Einkommens, zuzüglich Solidaritätszuschlag.
L
Der Empfänger einer Lieferung oder Leistung im umsatzsteuerlichen Sinne. Beim Reverse-Charge-Verfahren wird der Leistungsempfänger zum Steuerschuldner.
Bestimmt, in welchem Land eine Dienstleistung der Umsatzsteuer unterliegt. Bei B2B-Leistungen ist der Leistungsort grundsätzlich dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
Erhebungsform der Einkommensteuer für nichtselbstständige Einkünfte. Wird vom Arbeitgeber direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.
M
Umgangssprachlicher Begriff für die Umsatzsteuer. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer – im Gesetz wird ausschließlich der Begriff ‚Umsatzsteuer' verwendet.
N
Steuerliche Anknüpfung in einem US-Bundesstaat, die eine Steuerpflicht auslöst. Kann durch physische Präsenz (Büro, Lager, Mitarbeiter) oder wirtschaftliche Aktivität (Umsatzschwellen) entstehen.
P
Dokument, das den präferenziellen Ursprung einer Ware belegt und zur Anwendung reduzierter Zollsätze im Rahmen von Freihandelsabkommen berechtigt (z. B. EUR.1, Ursprungserklärung).
Im Inland freigestellte ausländische Einkünfte werden dennoch bei der Ermittlung des Steuersatzes für die übrigen Einkünfte berücksichtigt. Erhöht den persönlichen Steuersatz, aber nicht die Bemessungsgrundlage.
Q
Steuer, die im Quellenstaat (dem Land, aus dem eine Zahlung stammt) direkt an der Quelle einbehalten wird – z. B. auf Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Das DBA DE-USA begrenzt diese Sätze.
R
Gesetzlich vorgeschriebene Angaben auf Rechnungen: Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsdatum, fortlaufende Nummer, Menge/Art der Leistung, Entgelt, Steuersatz und Steuerbetrag.
Verfahren der Steuerschuldumkehr, bei dem nicht der leistende Unternehmer, sondern der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer schuldet (§ 13b UStG).
S
US-amerikanische Verkaufssteuer, die von einzelnen Bundesstaaten erhoben wird. In Texas beträgt der Satz 6,25% plus lokale Zuschläge.
Steuervergünstigung bei Beteiligungserträgen: Dividenden aus einer qualifizierten Beteiligung (mindestens 10 % bei DBA DE-USA) können von der Besteuerung freigestellt oder mit reduziertem Quellensteuersatz belegt werden.
Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Seit 2021 für die meisten natürlichen Personen abgeschafft, gilt aber weiterhin für Kapitalgesellschaften und Besserverdienende.
Die Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung fällig, unabhängig vom Zahlungseingang (Versteuerung nach vereinbarten Entgelten). Dies ist der Regelfall im deutschen Umsatzsteuerrecht.
Umsatzsteuerlicher Oberbegriff für alle Leistungen, die keine Lieferung sind – also Dienstleistungen, Nutzungsüberlassungen, Duldungen und Unterlassungen. Der Leistungsort richtet sich nach § 3a UStG.
Bestimmte Umsätze sind kraft Gesetzes von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Finanz- und Versicherungsleistungen sowie Heilbehandlungen.
Staatlich zugelassener Beruf mit Vorbehaltsaufgaben in der steuerlichen Beratung. Steuerberater helfen bei der Steuererklärung, Buchführung, Lohnabrechnung und steuerlichen Gestaltung. Pflichtmitglied in der Steuerberaterkammer.
Verwaltungsakt des Finanzamts, mit dem die Steuer festgesetzt wird. Gegen einen Steuerbescheid kann innerhalb eines Monats Einspruch eingelegt werden.
Bestimmt, in welchem Staat eine Person oder ein Unternehmen unbeschränkt steuerpflichtig ist. Richtet sich nach Wohnsitz, gewöhnlichem Aufenthalt (Personen) oder Ort der Geschäftsleitung (Unternehmen).
Vom Finanzamt vergebene Identifikationsnummer für steuerliche Zwecke. Wird auf Rechnungen angegeben, alternativ zur USt-IdNr. Nicht zu verwechseln mit der Steuer-ID (IdNr.) für natürliche Personen.
Deutscher Begriff für Reverse Charge. Die Pflicht zur Abführung der Umsatzsteuer wird vom leistenden Unternehmer auf den Leistungsempfänger übertragen. Geregelt in § 13b UStG.
T
Datenbank der EU mit allen Zollsätzen, Handelsmaßnahmen und Rechtsvorschriften für den Import und Export. Jede Ware wird anhand einer 10-stelligen Tarifnummer klassifiziert.
U
Unternehmergesellschaft. Variante der GmbH mit einem Mindeststammkapital von nur 1 €. Muss jährlich 25 % des Jahresüberschusses in eine Rücklage einstellen, bis 25.000 € erreicht sind.
Indirekte Steuer auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Deutschland. Der Regelsteuersatz beträgt 19%, der ermäßigte Satz 7%.
Regelmäßige (monatliche oder vierteljährliche) Erklärung an das Finanzamt, in der ein Unternehmen die geschuldete Umsatzsteuer abzüglich der Vorsteuer meldet. Die Abgabe erfolgt elektronisch über ELSTER.
Dokument, das den Ursprung einer Ware bescheinigt. Ausgestellt von der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK). Wird für Zollpräferenzen und die Erfüllung von Handelsabkommen benötigt.
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Dient der eindeutigen Identifikation von Unternehmen im EU-Binnenmarkt für umsatzsteuerliche Zwecke.
V
Steuer auf den Verbrauch bestimmter Waren wie Energie, Tabak, Alkohol und Kaffee. Wird zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr solcher Waren erhoben.
Preise, die zwischen verbundenen Unternehmen (z. B. Mutter- und Tochtergesellschaft) für konzerninterne Lieferungen und Leistungen angesetzt werden. Müssen dem Fremdvergleichsgrundsatz (Arm's Length Principle) entsprechen.
Mutual Agreement Procedure. Verfahren zwischen den zuständigen Behörden zweier Staaten, um Streitigkeiten über die Anwendung eines DBA zu klären und eine Doppelbesteuerung im Einzelfall zu beseitigen.
Recht eines Unternehmers, die in Eingangsrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abzuziehen.
W
Formular des US-Finanzamts (IRS), mit dem ausländische Personen (W-8BEN) oder Unternehmen (W-8BEN-E) ihre steuerliche Ansässigkeit nachweisen und DBA-Vorteile zur Reduzierung der US-Quellensteuer beanspruchen.
International einheitliches Klassifizierungssystem für Handelswaren (Harmonisiertes System). Die ersten 6 Stellen sind weltweit identisch, weitere Stellen werden national oder EU-weit ergänzt.
Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer selbst hergestellt oder bearbeitet hat und dabei eigene Hauptstoffe verwendet. Steuerlich als Lieferung behandelt, nicht als sonstige Leistung.
US-amerikanische Quellensteuer auf bestimmte Zahlungen an ausländische Personen oder Unternehmen (z. B. 30 % auf Dividenden und Lizenzgebühren). Kann durch DBA-Anwendung und W-8BEN-Formular reduziert werden.
Z
Förmliche Erklärung gegenüber der Zollbehörde bei der Ein- oder Ausfuhr von Waren. Enthält Angaben zu Ware, Wert, Ursprung und anzuwendendem Zollverfahren. Erfolgt elektronisch über ATLAS.
Zugelassener Lagerort, in dem importierte Waren ohne Entrichtung von Einfuhrzöllen und Einfuhrumsatzsteuer gelagert werden können. Die Abgaben werden erst bei Überführung in den freien Verkehr fällig.
Wert der importierten Ware als Basis für die Berechnung des Zolls. Der Transaktionswert (tatsächlich gezahlter oder zu zahlender Preis) inklusive Transport- und Versicherungskosten bis zur EU-Grenze.
Zertifizierter Status für zuverlässige Unternehmen im internationalen Warenverkehr. Bietet Vereinfachungen bei der Zollabwicklung und gegenseitige Anerkennung mit Partnerländern wie den USA (C-TPAT).
Pflichtmeldung an das Bundeszentralamt für Steuern über innergemeinschaftliche Lieferungen und Leistungen. Die ZM muss bis zum 25. des Folgemonats elektronisch übermittelt werden.
§
Zentrale Rechtsvorschrift für die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (Reverse Charge) in Deutschland. Erfasst u. a. Leistungen ausländischer Unternehmer, Bauleistungen und bestimmte steuerpflichtige Grundstücksumsätze.