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Leistungsort (§ 3a UStG)
Reverse ChargeBestimmt, in welchem Land eine Dienstleistung der Umsatzsteuer unterliegt. Bei B2B-Leistungen ist der Leistungsort grundsätzlich dort, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt.
ThemenbereichReverse ChargeDas Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Verstehen Sie, wann die Steuersch…