Einfuhrumsatzsteuer berechnen

Zoll und Einfuhrumsatzsteuer für Waren aus Drittländern – etwa den USA, dem Vereinigten Königreich oder China. Der Rechner folgt der Bemessungsgrundlage nach § 11 UStG.

Einfuhrumsatzsteuer-Rechner

Zoll und EUSt für Importe aus Drittländern

Rechnungsbetrag des Lieferanten

Kosten bis zur EU-Grenze

%

Laut TARIC für Ihre Warentarifnummer

Zollwert
1.150,00 €
Zoll (4,7 %)
54,05 €
Bemessungsgrundlage EUSt
1.204,05 €
Einfuhrumsatzsteuer (19 %)
228,77 €
Gesamtkosten
1.432,82 €

Der Zoll gehört nach § 11 UStG zur Bemessungsgrundlage der Einfuhrumsatzsteuer. Wer die Steuer nur auf den Warenwert rechnet, kommt auf einen zu niedrigen Betrag. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen holen sich die EUSt über die Voranmeldung zurück – der Zoll bleibt dagegen endgültige Kostenbelastung.

Einfuhrumsatzsteuer und Zoll für Importe aus Drittländern berechnen

So setzt sich der Betrag zusammen

1

Zollwert ermitteln

Rechnungsbetrag der Ware zuzüglich Fracht- und Versicherungskosten bis zur EU-Außengrenze.

2

Zoll berechnen

Zollwert multipliziert mit dem Zollsatz Ihrer Warentarifnummer. Den Satz finden Sie in der TARIC-Datenbank.

3

Bemessungsgrundlage bilden

Zollwert plus Zoll plus Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland. Der Zoll gehört ausdrücklich dazu.

4

Einfuhrumsatzsteuer anwenden

Bemessungsgrundlage multipliziert mit 19 % oder 7 %, je nach Warenart.

Häufige Fragen

Wie berechnet sich die Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nach § 11 UStG auf den Zollwert zuzüglich Zoll und der Beförderungskosten bis zum ersten Bestimmungsort im Inland erhoben. Bei einem Zollwert von 1.150 € und 4,7 % Zoll (54,05 €) beträgt die Bemessungsgrundlage 1.204,05 € und die EUSt bei 19 % somit 228,77 €.

Wie hoch ist der Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer?

Es gelten dieselben Sätze wie im Inland: 19 % im Regelfall, 7 % für Waren, die unter die Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz fallen – etwa Bücher oder Lebensmittel.

Ist die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar?

Ja. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ziehen die entrichtete Einfuhrumsatzsteuer nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 UStG als Vorsteuer ab. Sie ist damit wirtschaftlich neutral und belastet nur die Liquidität bis zur Erstattung. Der Zoll dagegen bleibt endgültige Kostenbelastung.

Was ist der Unterschied zwischen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer?

Der Zoll ist eine Abgabe auf die Ware selbst, deren Höhe von der Warentarifnummer abhängt, und er ist nicht erstattungsfähig. Die Einfuhrumsatzsteuer entspricht der deutschen Umsatzsteuer und ist für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen abziehbar. Beide entstehen bei der Überführung in den freien Verkehr.

Wie muss ich die Einfuhrumsatzsteuer zahlen?

Standardmäßig wird sie bei der Zollanmeldung sofort fällig. Mit einem Aufschubkonto beim Hauptzollamt verschiebt sich die Zahlung auf den 16. des Folgemonats, was den Liquiditätsnachteil deutlich verringert. Dafür ist in der Regel eine Sicherheitsleistung erforderlich.

Ab welchem Warenwert fallen Zoll und Einfuhrumsatzsteuer an?

Einfuhrumsatzsteuer fällt seit Juli 2021 ab dem ersten Euro an; die frühere 22-Euro-Freigrenze ist entfallen. Zoll wird erst ab einem Warenwert von 150 € erhoben. Für Geschäftskunden sind beide Beträge über Vorsteuerabzug beziehungsweise Kalkulation ohnehin einzuplanen.

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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind der Unionszollkodex, das Umsatzsteuergesetz und die Auskunft Ihres Hauptzollamts.