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Steuerbefreiung (§ 4 UStG)
UmsatzsteuerBestimmte Umsätze sind kraft Gesetzes von der Umsatzsteuer befreit, z. B. Ausfuhrlieferungen, innergemeinschaftliche Lieferungen, Finanz- und Versicherungsleistungen sowie Heilbehandlungen.
ThemenbereichUmsatzsteuerAlles rund um die Umsatzsteuer (USt) im internationalen B2B-Geschäft zwischen Texas und Deutschland. Erfahren …