Umsatzsteuer-Rechner
Netto in brutto umrechnen oder die Umsatzsteuer aus einem Bruttobetrag herausrechnen – für den Regelsteuersatz von 19 % und den ermäßigten Satz von 7 %.
Umsatzsteuer-Rechner
Netto ↔ Brutto schnell berechnen
| Steuersatz | Netto | USt | Brutto |
|---|---|---|---|
| 19 % | 1.000,00 € | 190,00 € | 1.190,00 € |
| 7 % | 1.000,00 € | 70,00 € | 1.070,00 € |
Die Formeln
Beim ermäßigten Satz treten 1,07 und 0,07 an die Stelle von 1,19 und 0,19. Ein verbreiteter Fehler ist, aus einem Bruttobetrag einfach 19 % abzuziehen – das ergibt einen zu niedrigen Wert, weil sich die 19 % auf den Netto- und nicht auf den Bruttobetrag beziehen.
Beispiele
Häufige Fragen
Wie rechne ich die Umsatzsteuer aus?
Die Umsatzsteuer ergibt sich aus dem Nettobetrag multipliziert mit dem Steuersatz. Bei 19 % rechnen Sie: Netto × 0,19. Der Bruttobetrag ist Netto × 1,19. Beispiel: 1.000 € netto ergeben 190 € Umsatzsteuer und 1.190 € brutto.
Wie rechne ich 19 % Umsatzsteuer heraus?
Um aus einem Bruttobetrag die Umsatzsteuer herauszurechnen, teilen Sie durch 1,19 und ziehen das Ergebnis vom Bruttobetrag ab. Beispiel: 1.190 € brutto ÷ 1,19 = 1.000 € netto, die Differenz von 190 € ist die Umsatzsteuer. Häufiger Fehler: 19 % vom Bruttobetrag abzuziehen ergibt ein falsches Ergebnis.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer bei 1.000 €?
Bei 1.000 € netto und dem Regelsteuersatz von 19 % beträgt die Umsatzsteuer 190 €, der Bruttobetrag also 1.190 €. Sind die 1.000 € bereits brutto, enthalten sie 159,66 € Umsatzsteuer bei 840,34 € netto.
Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?
Der ermäßigte Steuersatz nach § 12 Abs. 2 UStG gilt unter anderem für Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, den Personennahverkehr und kulturelle Leistungen. Die vollständige Aufzählung steht in Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz. Im Zweifel gilt der Regelsteuersatz von 19 %.
Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?
Es ist dieselbe Steuer aus zwei Blickwinkeln. Was Sie Ihren Kunden in Rechnung stellen, ist Ihre Umsatzsteuer. Was Ihnen Lieferanten berechnen, ist für Sie Vorsteuer und im Regelfall abziehbar. An das Finanzamt führen Sie die Differenz ab – die Zahllast.
Muss ich als Kleinunternehmer Umsatzsteuer berechnen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug keine Vorsteuer abziehen. Auf der Rechnung muss ein Hinweis auf die Regelung stehen.
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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz und die Auskunft Ihres Steuerberaters oder Finanzamts.