Vorsteuer berechnen
Wie viel Vorsteuer steckt in Ihren Eingangsrechnungen – und was bleibt nach dem Abzug als Zahllast? Tragen Sie Ihre Rechnungen ein, brutto oder netto, zu 19 % oder 7 %.
Vorsteuer-Rechner
Vorsteuer aus Eingangsrechnungen und Zahllast berechnen
1. Ihre Eingangsrechnungen
Tragen Sie ein, was Lieferanten Ihnen berechnet haben – als Brutto- oder Nettobetrag.
2. Ihre Umsätze im selben Zeitraum (optional)
Nettoumsätze aus Ihren Ausgangsrechnungen. Daraus ergibt sich, was Sie an das Finanzamt zahlen oder zurückbekommen.
Rechnung: 950,00 € Umsatzsteuer − 287,80 € Vorsteuer = 662,20 €
Die Formeln
Der häufigste Rechenfehler: 19 % direkt vom Bruttobetrag zu nehmen. In 100 € brutto stecken nicht 19 €, sondern 15,97 € Vorsteuer, weil sich die 19 % auf den Nettobetrag beziehen.
Beispiele
Wann Sie die Vorsteuer abziehen dürfen
Der Rechner zeigt, wie viel Vorsteuer in einer Rechnung steckt. Abziehen dürfen Sie sie nach § 15 UStG, wenn alle vier Punkte zutreffen:
- Sie sind Unternehmer und wenden nicht die Kleinunternehmerregelung an.
- Die Leistung wurde für Ihr Unternehmen bezogen – bei gemischt genutzten Gegenständen zu mindestens 10 %.
- Ihnen liegt eine ordnungsgemäße Rechnung vor; bis 250 € brutto genügt eine Kleinbetragsrechnung.
- Sie verwenden die Leistung nicht für steuerfreie Umsätze, die den Vorsteuerabzug ausschließen (zum Beispiel Wohnraumvermietung).
Die Einzelheiten, die Ausschlüsse (Geschenke, Bewirtung) und der richtige Zeitpunkt stehen im Leitfaden zum Vorsteuerabzug.
Von der Zahllast zur Liquidität
Die Zahllast wird mit der Umsatzsteuer-Voranmeldung fällig – am 10. Tag nach Ablauf des Monats oder Quartals. Wer sie erst dann ausrechnet, hat das Geld oft schon ausgegeben. Besser ist, die Umsatzsteuer als durchlaufenden Posten zu behandeln und die Zahllast in der Liquiditätsplanung zurückzulegen. So planen Sie die Umsatzsteuer-Voranmeldung mit finban.
Häufige Fragen
Wie berechne ich die Vorsteuer aus einem Bruttobetrag?
Teilen Sie den Bruttobetrag durch 1,19 und ziehen Sie das Ergebnis vom Bruttobetrag ab. Kürzer: Brutto × 19 ÷ 119. Beispiel: 1.190 € brutto enthalten 190 € Vorsteuer. Beim ermäßigten Satz rechnen Sie mit 1,07 beziehungsweise Brutto × 7 ÷ 107.
Was ist der Unterschied zwischen Vorsteuer und Umsatzsteuer?
Es ist dieselbe Steuer aus zwei Richtungen. Die Umsatzsteuer stellen Sie Ihren Kunden in Rechnung. Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen berechnen. An das Finanzamt zahlen Sie die Differenz, die Zahllast.
Wie berechne ich die Zahllast?
Zahllast = Umsatzsteuer aus Ihren Ausgangsrechnungen − abziehbare Vorsteuer aus Ihren Eingangsrechnungen. Beispiel: 2.280 € Umsatzsteuer minus 513,30 € Vorsteuer ergeben 1.766,70 € Zahllast. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, entsteht ein Vorsteuerüberhang, den das Finanzamt erstattet.
Kann ich die Vorsteuer aus jedem Kassenbon ziehen?
Nur bis 250 € brutto. Bis zu dieser Grenze genügt eine Kleinbetragsrechnung nach § 33 UStDV, auf der unter anderem der Steuersatz steht; die Vorsteuer rechnen Sie aus dem Bruttobetrag heraus. Über 250 € brauchen Sie eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG, also auch mit Ihrem Namen und Ihrer Anschrift.
Dürfen Kleinunternehmer Vorsteuer abziehen?
Nein. Wer die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, weist keine Umsatzsteuer aus und hat im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug. Die gezahlte Umsatzsteuer ist dann Teil der Kosten.
Wann darf ich die Vorsteuer geltend machen?
In dem Voranmeldungszeitraum, in dem beide Voraussetzungen erfüllt sind: Die Leistung wurde ausgeführt und die Rechnung liegt Ihnen vor. Auf die Bezahlung kommt es nicht an – außer bei Anzahlungen: Dort brauchen Sie die Rechnung und müssen gezahlt haben.
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Die Angaben dienen der Orientierung und ersetzen keine Steuerberatung. Maßgeblich sind das Umsatzsteuergesetz und die Auskunft Ihres Steuerberaters oder Finanzamts.