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Werklieferung

Reverse Charge

Lieferung eines Gegenstands, den der Unternehmer selbst hergestellt oder bearbeitet hat und dabei eigene Hauptstoffe verwendet. Steuerlich als Lieferung behandelt, nicht als sonstige Leistung.

ThemenbereichReverse ChargeDas Reverse-Charge-Verfahren bei grenzüberschreitenden B2B-Dienstleistungen. Verstehen Sie, wann die Steuersch

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Werklieferung – Definition