Was ist Umsatzsteuer? Einfach erklärt mit Beispielen
Definition: Was ist die Umsatzsteuer?
Die Umsatzsteuer (USt) — umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer (MwSt) genannt — ist eine indirekte Verbrauchsteuer, die auf nahezu jeden Verkauf von Waren und Dienstleistungen in Deutschland erhoben wird. Sie ist mit einem jährlichen Aufkommen von über 290 Milliarden Euro die wichtigste Einnahmequelle des deutschen Staates.
Das Besondere an der Umsatzsteuer: Obwohl Unternehmen sie an das Finanzamt abführen, trägt wirtschaftlich der Endverbraucher die Steuer. Unternehmen sind im Grunde nur "Steuereinsammler" für den Staat — dank des Vorsteuerabzugs bleibt die USt für sie ein durchlaufender Posten.
Wie funktioniert die Umsatzsteuer? Das System im Überblick
Die Umsatzsteuer funktioniert nach dem Allphasen-Netto-System mit Vorsteuerabzug. Das klingt kompliziert, ist aber im Kern einfach:
- Allphasen: Die Steuer wird auf jeder Stufe der Wertschöpfungskette erhoben — vom Rohstofflieferanten bis zum Einzelhändler.
- Netto: Jedes Unternehmen zahlt nur auf den Mehrwert, den es geschaffen hat, Steuer.
- Vorsteuerabzug: Die auf Einkäufe gezahlte USt (Vorsteuer) wird von der auf Verkäufe geschuldeten USt abgezogen.
Praxisbeispiel: T-Shirt vom Hersteller zum Kunden
| Stufe | Verkaufspreis (netto) | USt (19%) | Vorsteuer | Zahllast ans FA |
|---|---|---|---|---|
| Baumwolllieferant | 10,00 EUR | 1,90 EUR | 0,00 EUR | 1,90 EUR |
| Textilfabrik | 25,00 EUR | 4,75 EUR | 1,90 EUR | 2,85 EUR |
| Großhändler | 40,00 EUR | 7,60 EUR | 4,75 EUR | 2,85 EUR |
| Einzelhändler | 80,00 EUR | 15,20 EUR | 7,60 EUR | 7,60 EUR |
| Gesamt ans Finanzamt | 15,20 EUR | |||
| Endverbraucher zahlt im Laden | 95,20 EUR (brutto) | |||
Die Gesamtsteuer von 15,20 EUR entspricht exakt 19 % des Endverkaufspreises (80 EUR netto). Der Staat erhält den gleichen Betrag, egal wie viele Handelsstufen die Ware durchläuft.
Die Steuersaetze in Deutschland
Regelsteuersatz: 19 %
Der Regelsteuersatz von 19 % gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Er wurde 2007 von 16 % auf 19 % angehoben und ist seitdem unverändert (mit Ausnahme der temporären Senkung auf 16 % während der Corona-Pandemie von Juli bis Dezember 2020).
Ermässigter Steuersatz: 7 %
Für bestimmte Waren und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs und der Grundversorgung gilt der ermässigte Satz von 7 %:
| Kategorie | Beispiele | Steuersatz |
|---|---|---|
| Lebensmittel | Brot, Milch, Obst, Gemüse, Fleisch | 7 % |
| Bücher & Zeitschriften | Gedruckte und elektronische Bücher, Zeitungen | 7 % |
| Personennahverkehr | Bus, Strassenbahn, Kurzstrecke Bahn (<50 km) | 7 % |
| Hotellerie | Übernachtungskosten (ohne Frühstück) | 7 % |
| Kunst & Kultur | Eintrittskarten Theater, Konzerte, Museen | 7 % |
| Medizinische Hilfsmittel | Rollstühle, Prothesen, Hörgeräte | 7 % |
| Landwirtschaft | Lebende Tiere, Pflanzen, Saatgut | 7 % |
Die Abgrenzung zwischen 19 % und 7 % sorgt immer wieder für Diskussionen: Ein Burger zum Mitnehmen wird mit 7 % besteuert, zum Vor-Ort-Essen mit 19 %. Babynahrung hat 7 %, Windeln dagegen 19 %. Mineralwasser wird mit 19 % besteuert, während Milch nur 7 % kostet.
Deutschland im europaeischen Vergleich
Mit 19 % liegt Deutschland im Mittelfeld der EU-Steuersaetze. Der höchste Satz in der EU gilt in Ungarn mit 27 %, der niedrigste in Luxemburg mit 17 %.
Wer muss Umsatzsteuer zahlen?
Steuerpflichtige Unternehmer
Grundsätzlich ist jeder Unternehmer im Sinne des § 2 UStG umsatzsteuerpflichtig. Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausubt — unabhängig von der Rechtsform:
- Einzelunternehmer und Freiberufler
- GmbH, UG, AG (Kapitalgesellschaften)
- OHG, KG (Personengesellschaften)
- Vereine, soweit sie wirtschaftlich tätig sind
Ausnahmen von der Steuerpflicht
| Ausnahme | Regelung | Vorsteuerabzug? |
|---|---|---|
| Kleinunternehmer | § 19 UStG (Umsatz < 22.000 EUR/Jahr) | Nein |
| Heilbehandlungen | § 4 Nr. 14 UStG | Nein |
| Finanzdienstleistungen | § 4 Nr. 8 UStG | Nein |
| Versicherungsleistungen | § 4 Nr. 10 UStG | Nein |
| Bildungsleistungen | § 4 Nr. 21-22 UStG | Nein |
| Vermietung von Wohnraum | § 4 Nr. 12 UStG | Nein (Option möglich) |
Die Rechnung: Pflichtangaben nach § 14 UStG
Damit Ihr Geschäftspartner die Vorsteuer abziehen kann, muss Ihre Rechnung folgende Pflichtangaben enthalten:
- Vollständiger Name und Anschrift des leistenden Unternehmers
- Vollständiger Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Steuernummer oder USt-IdNr. des Ausstellers
- Rechnungsdatum
- Fortlaufende Rechnungsnummer
- Menge und Art der Lieferung/Leistung
- Zeitpunkt der Lieferung/Leistung
- Nettobetrag (Entgelt)
- Anzuwendender Steuersatz (19 % oder 7 %)
- Umsatzsteuerbetrag
Fehlt eine Pflichtangabe auf der Rechnung, kann das Finanzamt den Vorsteuerabzug des Empfängers verweigern. Prüfen Sie daher jede Eingangsrechnung auf Vollständigkeit — und korrigieren Sie eigene Ausgangsrechnungen sofort, wenn ein Fehler auffällt.
Umsatzsteuer im internationalen Handel
Export (Ausfuhr in Drittländer wie die USA)
Exporte in Drittländer sind steuerfrei (§ 4 Nr. 1a UStG). Der Exporteur stellt eine Rechnung ohne USt aus, behält aber seinen vollen Vorsteuerabzug auf Einkäufe. Dies ist ein wichtiger Wettbewerbsvorteil im internationalen Handel.
Import (Einfuhr aus Drittländern)
Bei Importen fällt die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) an — erhoben vom Zoll, nicht vom Finanzamt. Die EUSt kann als Vorsteuer abgezogen werden.
Innergemeinschaftlicher Handel (EU)
Innerhalb der EU gilt: Lieferungen an Unternehmen mit USt-IdNr. sind steuerfrei (innergemeinschaftliche Lieferung). Der Erwerber besteuert den Erwerb im Bestimmungsland.
Geschichte der Umsatzsteuer in Deutschland
| Jahr | Ereignis | Steuersatz |
|---|---|---|
| 1918 | Einführung der Umsatzsteuer (Allphasen-Brutto-System) | 0,5 % |
| 1968 | Reform: Allphasen-Netto-System mit Vorsteuerabzug | 10 % / 5 % |
| 1978 | Harmonisierung mit 6. EG-Richtlinie | 12 % / 6 % |
| 1983 | Erhöhung | 14 % / 7 % |
| 1993 | EU-Binnenmarkt: Wegfall der Binnenzollgrenzen | 15 % / 7 % |
| 1998 | Erhöhung | 16 % / 7 % |
| 2007 | Erhöhung auf heutigen Satz | 19 % / 7 % |
| Jul–Dez 2020 | Temporäre Senkung (Corona) | 16 % / 5 % |
| 2021–heute | Rückkehr zum regulären Satz | 19 % / 7 % |
Zusammenfassung: Die wichtigsten Fakten
| Merkmal | Details |
|---|---|
| Gesetzliche Grundlage | Umsatzsteuergesetz (UStG) |
| Steuerart | Indirekte Verbrauchsteuer |
| Regelsteuersatz | 19 % |
| Ermässigter Satz | 7 % |
| Wirtschaftlicher Träger | Endverbraucher |
| Jährliches Aufkommen | Ca. 290 Mrd. EUR |
| Verteilung | Ca. 52,5 % Bund, 45,2 % Länder, 2,3 % Gemeinden |
| Meldepflicht | Umsatzsteuervoranmeldung (monatlich/vierteljährlich) |
| Zuständige Behörde | Finanzamt des Unternehmers |
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.