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Solidaritätszuschlag
Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Seit 2021 für die meisten natürlichen Personen abgeschafft, gilt aber weiterhin für Kapitalgesellschaften und Besserverdienende.
Ergänzungsabgabe von 5,5 % auf die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer. Seit 2021 für die meisten natürlichen Personen abgeschafft, gilt aber weiterhin für Kapitalgesellschaften und Besserverdienende.