Reverse Charge

Reverse Charge bei digitalen Dienstleistungen aus den USA

RRedaktion
Aktualisiert: 4. September 2026
2 Min. Lesezeit
Reverse ChargeUSA

Digitale Dienstleistungen im Umsatzsteuerrecht

SaaS-Abonnements, Cloud-Hosting, Online-Werbung, Softwarelizenzen — deutsche Unternehmen beziehen zunehmend digitale Dienstleistungen von US-Anbietern. Die umsatzsteuerliche Behandlung folgt dabei klaren Regeln, die wir hier im Detail erklären.

Welche Leistungen sind "digitale Dienstleistungen"?

Das Umsatzsteuerrecht kennt den Begriff "auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen" (§ 3a Abs. 5 UStG). Dazu gehören:

KategorieBeispieleTypische US-Anbieter
SaaS / CloudCRM, Projektmanagement, BuchhaltungSalesforce, HubSpot, QuickBooks
Hosting & InfrastrukturServer, Speicher, CDN, DatenbankenAWS, Azure, Google Cloud
Online-WerbungSuchmaschinen-, Social-Media-WerbungGoogle Ads, Meta, LinkedIn
Software-LizenzenDesktop-Software, Plugins, APIsAdobe, Microsoft, Atlassian
Digitale InhalteE-Books, Online-Kurse, StockfotosUdemy, Shutterstock, Kindle
Streaming & MedienMusik, Video, Podcasting-PlattformenSpotify (B2B), Vimeo
Reverse Charge bei SaaS und digitalen Dienstleistungen aus den USA

Leistungsort bei B2B: Empfängerortprinzip

Für die Besteuerung entscheidend ist der Leistungsort. Bei B2B-Dienstleistungen gilt die Grundregel des § 3a Abs. 2 UStG:

Grundregel § 3a Abs. 2 UStG

Sonstige Leistungen an einen Unternehmer werden an dem Ort ausgeführt, von dem aus der Empfänger sein Unternehmen betreibt. Bei digitalen Dienstleistungen eines US-Anbieters an ein deutsches Unternehmen liegt der Leistungsort also in Deutschland.

Konsequenz für die Praxis

Da der Leistungsort in Deutschland liegt, ist die Leistung in Deutschland steuerbar. Da der US-Anbieter nicht in Deutschland ansässig ist, greift automatisch § 13b UStG — der deutsche Empfänger schuldet die Umsatzsteuer.

Schritt-für-Schritt: Reverse Charge bei SaaS-Abo

Beispiel: Ihr Unternehmen nutzt ein US-SaaS-Tool für 500 USD/Monat

  1. Rechnung erhalten: US-Anbieter stellt Rechnung über 500 USD (ca. 460 EUR) ohne USt
  2. Reverse Charge prüfen: Leistungsort = DE (§ 3a Abs. 2), Leistender = Ausland → § 13b greift
  3. USt berechnen: 460 EUR x 19 % = 87,40 EUR
  4. Buchung:
    • Aufwand: 460 EUR (SKR03: 4964 — Kosten für EDV-Nutzung)
    • USt § 13b: 87,40 EUR (Konto 1787)
    • Vorsteuer § 13b: 87,40 EUR (Konto 1577)
  5. UStVA: Zeile 46/47 (Bemessungsgrundlage + Steuer) und Zeile 67 (Vorsteuer)

Sonderfälle bei digitalen Dienstleistungen

B2C vs. B2B

Die Regeln ändern sich grundlegend, wenn der Empfänger kein Unternehmer ist (B2C). Dann muss der US-Anbieter sich in der EU registrieren und die USt selbst abführen — über den One-Stop-Shop (OSS). Für B2B-Kunden ist dies jedoch nicht relevant.

Rechnungen in USD

Wenn die Rechnung in US-Dollar ausgestellt ist, muss für die USt-Berechnung in Euro umgerechnet werden. Zulässige Kurse:

  • EZB-Referenzkurs am Tag der Leistung oder Rechnungsstellung
  • Monatlicher Durchschnittskurs (mit Genehmigung des Finanzamts)
  • Tageskurs der Hausbank

Kostenlose Testphasen und Freemium

Während einer kostenlosen Testphase entsteht kein umsatzsteuerlicher Umsatz — es gibt keine Bemessungsgrundlage. Reverse Charge greift erst, wenn tatsächlich ein Entgelt gezahlt wird.

Vergleich: Deutsche Umsatzsteuer vs. Texas Sales Tax

Praxistipps für die Buchhaltung

Automatisierung empfohlen

Bei regelmäßigen SaaS-Abonnements aus den USA sollten Sie in Ihrer Buchhaltungssoftware Dauerbuchungen mit automatischem § 13b-Steuerschluessel einrichten. DATEV, lexoffice und sevDesk bieten dafür entsprechende Steuerschluessel an.

Checkliste: Monatliche Reverse-Charge-Abrechnung

SchrittAktionVerantwortlich
1Alle US-SaaS-Rechnungen des Monats sammelnBuchhaltung
2EUR-Umrechnung zum korrekten KursBuchhaltung
3Buchung mit § 13b-SteuerschluesselBuchhaltung
4Prüfung: Zeile 46/47 und 67 in UStVA korrekt?Steuerberater
5UStVA-Abgabe via ELSTERSteuerberater

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Reverse Charge bei digitalen Leistungen aus den USA