Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode: Welche spart mehr Steuern?
Zwei Wege zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wenn ein deutsches Unternehmen Einkuenfte aus den USA erzielt, droht ohne Schutz eine doppelte Besteuerung: einmal in den USA und einmal in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA bietet zwei Mechanismen, um dies zu verhindern:
- Anrechnungsmethode (Credit Method) — § 34c EStG / Art. 23 Abs. 2 DBA
- Freistellungsmethode (Exemption Method) — Art. 23 Abs. 1 DBA
Steuerbelastung bei €100.000 Gewinn: Vergleich der DBA-Methoden
Ohne DBA: Doppelbesteuerung von €51.000 (51%). Mit DBA: Maximal €30.000 (30%) durch Anrechnung oder €21.000 (21%) bei Freistellung.
Die Anrechnungsmethode im Detail
Funktionsweise
Bei der Anrechnungsmethode werden die auslaendischen Einkuenfte in Deutschland voll besteuert. Die in den USA gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Steuerschuld angerechnet — bis maximal zur Hoehe der deutschen Steuer auf diese Einkuenfte.
Berechnungsbeispiel: Anrechnungsmethode
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkuenfte aus den USA | 100.000 EUR |
| Uebrige Einkuenfte in DE | 200.000 EUR |
| Gesamteinkuenfte | 300.000 EUR |
| Deutsche Steuer auf 300.000 EUR (angenommen 42 %) | 126.000 EUR |
| US-Steuer auf 100.000 EUR (angenommen 21 %) | 21.000 EUR |
| Hoechstbetrag der Anrechnung (42 % von 100.000) | 42.000 EUR |
| Tatsaechliche Anrechnung (das Niedrigere) | -21.000 EUR |
| Verbleibende deutsche Steuer | 105.000 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 126.000 EUR (42 %) |
Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, den Deutschland auf die auslaendischen Einkuenfte erheben wuerde ("per country limitation"). Ist die US-Steuer hoeher als die deutsche Steuer auf dieselben Einkuenfte, geht der Ueberhang verloren.
Die Freistellungsmethode im Detail
Funktionsweise
Bei der Freistellungsmethode werden die auslaendischen Einkuenfte von der deutschen Besteuerung freigestellt. Sie werden lediglich fuer die Bestimmung des Steuersatzes beruecksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Berechnungsbeispiel: Freistellungsmethode
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkuenfte aus den USA | 100.000 EUR |
| Uebrige Einkuenfte in DE | 200.000 EUR |
| Gesamteinkuenfte (fuer Steuersatz) | 300.000 EUR |
| Steuersatz auf 300.000 EUR | 42 % |
| Deutsche Steuer auf 200.000 EUR (mit 42 %) | 84.000 EUR |
| US-Steuer auf 100.000 EUR (21 %) | 21.000 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 105.000 EUR (35 %) |
Direkter Vergleich
| Kriterium | Anrechnungsmethode | Freistellungsmethode |
|---|---|---|
| Deutsche Steuer | 126.000 - 21.000 = 105.000 EUR | 84.000 EUR |
| US-Steuer | 21.000 EUR | 21.000 EUR |
| Gesamtbelastung | 126.000 EUR (42 %) | 105.000 EUR (35 %) |
| Effektive Ersparnis | — | 21.000 EUR |
Wenn der auslaendische Steuersatz niedriger als der deutsche ist, spart die Freistellungsmethode Steuern. Bei einem hoeheren auslaendischen Steuersatz ist die Anrechnungsmethode vorteilhafter (da der Ueberhang nicht verloren geht).
Welche Methode gilt wann? Das DBA DE-USA
Das DBA Deutschland-USA weist die Methoden wie folgt zu:
| Einkunftsart | Methode | DBA-Artikel |
|---|---|---|
| Unternehmensgewinne (mit US-Betriebsstaette) | Freistellung (mit Progressionsvorbehalt) | Art. 7, 23 Abs. 1 |
| Dividenden | Anrechnung | Art. 10, 23 Abs. 2 |
| Zinsen | Anrechnung (meist 0 % QSt) | Art. 11, 23 Abs. 2 |
| Lizenzgebuehren | Anrechnung (0 % QSt) | Art. 12, 23 Abs. 2 |
| Veraeusserungsgewinne (Immobilien) | Anrechnung | Art. 13, 23 Abs. 2 |
| Selbstaendige Arbeit | Freistellung (bei fester Einrichtung in USA) | Art. 14, 23 Abs. 1 |
| Nichtselbstaendige Arbeit | Freistellung | Art. 15, 23 Abs. 1 |
Progressionsvorbehalt: Der versteckte Effekt
Bei der Freistellungsmethode werden die freigestellten Einkuenfte zwar nicht besteuert, erhoehen aber den Steuersatz fuer die uebrigen Einkuenfte. Dies kann dazu fuehren, dass die deutsche Steuer auf inlaendische Einkuenfte hoeher ausfaellt als ohne die auslaendischen Einkuenfte.
§ 50d Abs. 9 EStG: Die Switch-over-Klausel
Deutschland behaelt sich vor, von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln, wenn:
- Die USA die Einkuenfte aufgrund des DBA nicht oder nur niedrig besteuern
- Eine abweichende DBA-Auslegung dazu fuehrt, dass die Einkuenfte in keinem Staat besteuert werden ("weisse Einkuenfte")
Diese Klausel soll verhindern, dass durch geschickte Gestaltung eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.