Doppelbesteuerung

Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode: Welche spart mehr Steuern?

RRedaktion
Aktualisiert: 4. September 2026
2 Min. Lesezeit
DeutschlandUSA

Zwei Wege zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Wenn ein deutsches Unternehmen Einkünfte aus den USA erzielt, droht ohne Schutz eine doppelte Besteuerung: einmal in den USA und einmal in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA bietet zwei Mechanismen, um dies zu verhindern:

  1. Anrechnungsmethode (Credit Method) — § 34c EStG / Art. 23 Abs. 2 DBA
  2. Freistellungsmethode (Exemption Method) — Art. 23 Abs. 1 DBA

Steuerbelastung bei €100.000 Gewinn: Vergleich der DBA-Methoden

Ohne DBA: Doppelbesteuerung von €51.000 (51%). Mit DBA: Maximal €30.000 (30%) durch Anrechnung oder €21.000 (21%) bei Freistellung.

Die Anrechnungsmethode im Detail

Funktionsweise

Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in Deutschland voll besteuert. Die in den USA gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Steuerschuld angerechnet — bis maximal zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte.

Berechnungsbeispiel: Anrechnungsmethode

PositionBetrag
Einkünfte aus den USA100.000 EUR
Übrige Einkünfte in DE200.000 EUR
Gesamteinkünfte300.000 EUR
Deutsche Steuer auf 300.000 EUR (angenommen 42 %)126.000 EUR
US-Steuer auf 100.000 EUR (angenommen 21 %)21.000 EUR
Höchstbetrag der Anrechnung (42 % von 100.000)42.000 EUR
Tatsächliche Anrechnung (das Niedrigere)-21.000 EUR
Verbleibende deutsche Steuer105.000 EUR
Gesamtsteuerbelastung126.000 EUR (42 %)
Anrechnungshöchstbetrag

Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, den Deutschland auf die ausländischen Einkünfte erheben würde ("per country limitation"). Ist die US-Steuer höher als die deutsche Steuer auf dieselben Einkünfte, geht der Überhang verloren.

Die Freistellungsmethode im Detail

Funktionsweise

Bei der Freistellungsmethode werden die ausländischen Einkünfte von der deutschen Besteuerung freigestellt. Sie werden lediglich für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).

Berechnungsbeispiel: Freistellungsmethode

PositionBetrag
Einkünfte aus den USA100.000 EUR
Übrige Einkünfte in DE200.000 EUR
Gesamteinkünfte (für Steuersatz)300.000 EUR
Steuersatz auf 300.000 EUR42 %
Deutsche Steuer auf 200.000 EUR (mit 42 %)84.000 EUR
US-Steuer auf 100.000 EUR (21 %)21.000 EUR
Gesamtsteuerbelastung105.000 EUR (35 %)

Direkter Vergleich

KriteriumAnrechnungsmethodeFreistellungsmethode
Deutsche Steuer126.000 - 21.000 = 105.000 EUR84.000 EUR
US-Steuer21.000 EUR21.000 EUR
Gesamtbelastung126.000 EUR (42 %)105.000 EUR (35 %)
Effektive Ersparnis21.000 EUR
Entscheidende Erkenntnis

Wenn der ausländische Steuersatz niedriger als der deutsche ist, spart die Freistellungsmethode Steuern. Bei einem höheren ausländischen Steuersatz ist die Anrechnungsmethode vorteilhafter (da der Überhang nicht verloren geht).

Welche Methode gilt wann? Das DBA DE-USA

Das DBA Deutschland-USA weist die Methoden wie folgt zu:

EinkunftsartMethodeDBA-Artikel
Unternehmensgewinne (mit US-Betriebsstätte)Freistellung (mit Progressionsvorbehalt)Art. 7, 23 Abs. 1
DividendenAnrechnungArt. 10, 23 Abs. 2
ZinsenAnrechnung (meist 0 % QSt)Art. 11, 23 Abs. 2
LizenzgebührenAnrechnung (0 % QSt)Art. 12, 23 Abs. 2
Veräußerungsgewinne (Immobilien)AnrechnungArt. 13, 23 Abs. 2
Selbständige ArbeitFreistellung (bei fester Einrichtung in USA)Art. 14, 23 Abs. 1
Nichtselbständige ArbeitFreistellungArt. 15, 23 Abs. 1
Entscheidungsbaum: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht nach dem DBA?

Progressionsvorbehalt: Der versteckte Effekt

Bei der Freistellungsmethode werden die freigestellten Einkünfte zwar nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Dies kann dazu führen, dass die deutsche Steuer auf inländische Einkünfte höher ausfällt als ohne die ausländischen Einkünfte.

§ 50d Abs. 9 EStG: Die Switch-over-Klausel

Deutschland behält sich vor, von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln, wenn:

  • Die USA die Einkünfte aufgrund des DBA nicht oder nur niedrig besteuern
  • Eine abweichende DBA-Auslegung dazu führt, dass die Einkünfte in keinem Staat besteuert werden ("weisse Einkünfte")

Diese Klausel soll verhindern, dass durch geschickte Gestaltung eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

Anrechnungs- oder Freistellungsmethode im DBA?