Doppelbesteuerung

Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode: Welche spart mehr Steuern?

RRedaktion
Aktualisiert: 13. März 2026
2 Min. Lesezeit
DeutschlandUSA

Zwei Wege zur Vermeidung der Doppelbesteuerung

Wenn ein deutsches Unternehmen Einkuenfte aus den USA erzielt, droht ohne Schutz eine doppelte Besteuerung: einmal in den USA und einmal in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA bietet zwei Mechanismen, um dies zu verhindern:

  1. Anrechnungsmethode (Credit Method) — § 34c EStG / Art. 23 Abs. 2 DBA
  2. Freistellungsmethode (Exemption Method) — Art. 23 Abs. 1 DBA

Steuerbelastung bei €100.000 Gewinn: Vergleich der DBA-Methoden

Ohne DBA: Doppelbesteuerung von €51.000 (51%). Mit DBA: Maximal €30.000 (30%) durch Anrechnung oder €21.000 (21%) bei Freistellung.

Die Anrechnungsmethode im Detail

Funktionsweise

Bei der Anrechnungsmethode werden die auslaendischen Einkuenfte in Deutschland voll besteuert. Die in den USA gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Steuerschuld angerechnet — bis maximal zur Hoehe der deutschen Steuer auf diese Einkuenfte.

Berechnungsbeispiel: Anrechnungsmethode

PositionBetrag
Einkuenfte aus den USA100.000 EUR
Uebrige Einkuenfte in DE200.000 EUR
Gesamteinkuenfte300.000 EUR
Deutsche Steuer auf 300.000 EUR (angenommen 42 %)126.000 EUR
US-Steuer auf 100.000 EUR (angenommen 21 %)21.000 EUR
Hoechstbetrag der Anrechnung (42 % von 100.000)42.000 EUR
Tatsaechliche Anrechnung (das Niedrigere)-21.000 EUR
Verbleibende deutsche Steuer105.000 EUR
Gesamtsteuerbelastung126.000 EUR (42 %)
Anrechnungshoechstbetrag

Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, den Deutschland auf die auslaendischen Einkuenfte erheben wuerde ("per country limitation"). Ist die US-Steuer hoeher als die deutsche Steuer auf dieselben Einkuenfte, geht der Ueberhang verloren.

Die Freistellungsmethode im Detail

Funktionsweise

Bei der Freistellungsmethode werden die auslaendischen Einkuenfte von der deutschen Besteuerung freigestellt. Sie werden lediglich fuer die Bestimmung des Steuersatzes beruecksichtigt (Progressionsvorbehalt).

Berechnungsbeispiel: Freistellungsmethode

PositionBetrag
Einkuenfte aus den USA100.000 EUR
Uebrige Einkuenfte in DE200.000 EUR
Gesamteinkuenfte (fuer Steuersatz)300.000 EUR
Steuersatz auf 300.000 EUR42 %
Deutsche Steuer auf 200.000 EUR (mit 42 %)84.000 EUR
US-Steuer auf 100.000 EUR (21 %)21.000 EUR
Gesamtsteuerbelastung105.000 EUR (35 %)

Direkter Vergleich

KriteriumAnrechnungsmethodeFreistellungsmethode
Deutsche Steuer126.000 - 21.000 = 105.000 EUR84.000 EUR
US-Steuer21.000 EUR21.000 EUR
Gesamtbelastung126.000 EUR (42 %)105.000 EUR (35 %)
Effektive Ersparnis21.000 EUR
Entscheidende Erkenntnis

Wenn der auslaendische Steuersatz niedriger als der deutsche ist, spart die Freistellungsmethode Steuern. Bei einem hoeheren auslaendischen Steuersatz ist die Anrechnungsmethode vorteilhafter (da der Ueberhang nicht verloren geht).

Welche Methode gilt wann? Das DBA DE-USA

Das DBA Deutschland-USA weist die Methoden wie folgt zu:

EinkunftsartMethodeDBA-Artikel
Unternehmensgewinne (mit US-Betriebsstaette)Freistellung (mit Progressionsvorbehalt)Art. 7, 23 Abs. 1
DividendenAnrechnungArt. 10, 23 Abs. 2
ZinsenAnrechnung (meist 0 % QSt)Art. 11, 23 Abs. 2
LizenzgebuehrenAnrechnung (0 % QSt)Art. 12, 23 Abs. 2
Veraeusserungsgewinne (Immobilien)AnrechnungArt. 13, 23 Abs. 2
Selbstaendige ArbeitFreistellung (bei fester Einrichtung in USA)Art. 14, 23 Abs. 1
Nichtselbstaendige ArbeitFreistellungArt. 15, 23 Abs. 1
Entscheidungsbaum: Welcher Staat hat das Besteuerungsrecht nach dem DBA?

Progressionsvorbehalt: Der versteckte Effekt

Bei der Freistellungsmethode werden die freigestellten Einkuenfte zwar nicht besteuert, erhoehen aber den Steuersatz fuer die uebrigen Einkuenfte. Dies kann dazu fuehren, dass die deutsche Steuer auf inlaendische Einkuenfte hoeher ausfaellt als ohne die auslaendischen Einkuenfte.

§ 50d Abs. 9 EStG: Die Switch-over-Klausel

Deutschland behaelt sich vor, von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln, wenn:

  • Die USA die Einkuenfte aufgrund des DBA nicht oder nur niedrig besteuern
  • Eine abweichende DBA-Auslegung dazu fuehrt, dass die Einkuenfte in keinem Staat besteuert werden ("weisse Einkuenfte")

Diese Klausel soll verhindern, dass durch geschickte Gestaltung eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.