Anrechnungs- vs. Freistellungsmethode: Welche spart mehr Steuern?
Zwei Wege zur Vermeidung der Doppelbesteuerung
Wenn ein deutsches Unternehmen Einkünfte aus den USA erzielt, droht ohne Schutz eine doppelte Besteuerung: einmal in den USA und einmal in Deutschland. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und den USA bietet zwei Mechanismen, um dies zu verhindern:
- Anrechnungsmethode (Credit Method) — § 34c EStG / Art. 23 Abs. 2 DBA
- Freistellungsmethode (Exemption Method) — Art. 23 Abs. 1 DBA
Steuerbelastung bei €100.000 Gewinn: Vergleich der DBA-Methoden
Ohne DBA: Doppelbesteuerung von €51.000 (51%). Mit DBA: Maximal €30.000 (30%) durch Anrechnung oder €21.000 (21%) bei Freistellung.
Die Anrechnungsmethode im Detail
Funktionsweise
Bei der Anrechnungsmethode werden die ausländischen Einkünfte in Deutschland voll besteuert. Die in den USA gezahlte Steuer wird jedoch auf die deutsche Steuerschuld angerechnet — bis maximal zur Höhe der deutschen Steuer auf diese Einkünfte.
Berechnungsbeispiel: Anrechnungsmethode
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus den USA | 100.000 EUR |
| Übrige Einkünfte in DE | 200.000 EUR |
| Gesamteinkünfte | 300.000 EUR |
| Deutsche Steuer auf 300.000 EUR (angenommen 42 %) | 126.000 EUR |
| US-Steuer auf 100.000 EUR (angenommen 21 %) | 21.000 EUR |
| Höchstbetrag der Anrechnung (42 % von 100.000) | 42.000 EUR |
| Tatsächliche Anrechnung (das Niedrigere) | -21.000 EUR |
| Verbleibende deutsche Steuer | 105.000 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 126.000 EUR (42 %) |
Die Anrechnung ist auf den Betrag begrenzt, den Deutschland auf die ausländischen Einkünfte erheben würde ("per country limitation"). Ist die US-Steuer höher als die deutsche Steuer auf dieselben Einkünfte, geht der Überhang verloren.
Die Freistellungsmethode im Detail
Funktionsweise
Bei der Freistellungsmethode werden die ausländischen Einkünfte von der deutschen Besteuerung freigestellt. Sie werden lediglich für die Bestimmung des Steuersatzes berücksichtigt (Progressionsvorbehalt).
Berechnungsbeispiel: Freistellungsmethode
| Position | Betrag |
|---|---|
| Einkünfte aus den USA | 100.000 EUR |
| Übrige Einkünfte in DE | 200.000 EUR |
| Gesamteinkünfte (für Steuersatz) | 300.000 EUR |
| Steuersatz auf 300.000 EUR | 42 % |
| Deutsche Steuer auf 200.000 EUR (mit 42 %) | 84.000 EUR |
| US-Steuer auf 100.000 EUR (21 %) | 21.000 EUR |
| Gesamtsteuerbelastung | 105.000 EUR (35 %) |
Direkter Vergleich
| Kriterium | Anrechnungsmethode | Freistellungsmethode |
|---|---|---|
| Deutsche Steuer | 126.000 - 21.000 = 105.000 EUR | 84.000 EUR |
| US-Steuer | 21.000 EUR | 21.000 EUR |
| Gesamtbelastung | 126.000 EUR (42 %) | 105.000 EUR (35 %) |
| Effektive Ersparnis | — | 21.000 EUR |
Wenn der ausländische Steuersatz niedriger als der deutsche ist, spart die Freistellungsmethode Steuern. Bei einem höheren ausländischen Steuersatz ist die Anrechnungsmethode vorteilhafter (da der Überhang nicht verloren geht).
Welche Methode gilt wann? Das DBA DE-USA
Das DBA Deutschland-USA weist die Methoden wie folgt zu:
| Einkunftsart | Methode | DBA-Artikel |
|---|---|---|
| Unternehmensgewinne (mit US-Betriebsstätte) | Freistellung (mit Progressionsvorbehalt) | Art. 7, 23 Abs. 1 |
| Dividenden | Anrechnung | Art. 10, 23 Abs. 2 |
| Zinsen | Anrechnung (meist 0 % QSt) | Art. 11, 23 Abs. 2 |
| Lizenzgebühren | Anrechnung (0 % QSt) | Art. 12, 23 Abs. 2 |
| Veräußerungsgewinne (Immobilien) | Anrechnung | Art. 13, 23 Abs. 2 |
| Selbständige Arbeit | Freistellung (bei fester Einrichtung in USA) | Art. 14, 23 Abs. 1 |
| Nichtselbständige Arbeit | Freistellung | Art. 15, 23 Abs. 1 |
Progressionsvorbehalt: Der versteckte Effekt
Bei der Freistellungsmethode werden die freigestellten Einkünfte zwar nicht besteuert, erhöhen aber den Steuersatz für die übrigen Einkünfte. Dies kann dazu führen, dass die deutsche Steuer auf inländische Einkünfte höher ausfällt als ohne die ausländischen Einkünfte.
§ 50d Abs. 9 EStG: Die Switch-over-Klausel
Deutschland behält sich vor, von der Freistellungsmethode zur Anrechnungsmethode zu wechseln, wenn:
- Die USA die Einkünfte aufgrund des DBA nicht oder nur niedrig besteuern
- Eine abweichende DBA-Auslegung dazu führt, dass die Einkünfte in keinem Staat besteuert werden ("weisse Einkünfte")
Diese Klausel soll verhindern, dass durch geschickte Gestaltung eine doppelte Nichtbesteuerung entsteht.
Häufig gestellte Fragen
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.